Rechtsprechungshinweise

 

zu wichtigen Entscheidungen

im Bereich des KAUFRECHTS

 

von Johanna SCHMIDT-RÄNTSCH

 

 

Nachfolgend finden Sie Links zu wichtigen Entscheidungen zum Kaufrecht. Entscheidungen, die man unbedingt gelesen haben sollte, sind mit dem Buchstaben „L“ gekennzeichnet.

 

I. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs

 

II. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

§ 320 BGB – hier: Mängeleinrede

L Urteil vom 14. 2. 2020 – V ZR 11/18: Abgrenzung des Sachkaufs vom Rechtskauf, Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als Sachkauf, volle Käuferrechte auch beim Kauf eines Miteigentumsanteils, Mängeleinrede, Unvermögen des Käufers bei Mitwirkungsverweigerung des oder der anderen Miteigentümer

 

§ 433 BGB – Grundpflichten beim Sachkauf

Abgrenzung des Sachkaufs vom Rechtskauf

L Urteil vom 14. 2. 2020 – V ZR 11/18: Abgrenzung des Sachkaufs vom Rechtskauf, Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als Sachkauf, volle Käuferrechte auch beim Kauf eines Miteigentumsanteils, Mängeleinrede, Unvermögen des Käufers bei Mitwirkungsverweigerung des oder der anderen Miteigentümer

 

§ 434 BGB – geschuldete Beschaffenheit

Begriff der Beschaffenheit

L Urteil vom 15. 6. 2016 – VIII ZR 134/15, ZIP 2016, 1528: Weiter Beschaffenheitsbegriff, Herstellergarantie als Beschaffenheit einer Ware

L Urteil vom 22. 4. 2016 – V ZR 23/15, ZfIR 2016, 785: Baujahr als Beschaffenheit eines Gebäudes, eine nach öffentlichen Äußerungen zu erwartende Beschaffenheit ist auch beim Grundstückskauf kraft Gesetzes geschuldet, ein allgemeiner Haftungsausschluss umfasst auch diese

 

Vereinbarung einer Beschaffenheit

L Urteil vom 29. 11. 2006 – VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86: Anforderungen an die Vereinbarung einer Beschaffenheit, Abgrenzung zwischen vereinbarte und garantierte Beschaffenheit, Auslegung eines allgemeinen Haftungsausschlusses

Urteil vom 25. 1. 2019 – V ZR 38/18, ZfIR 2019, 755: Anforderungen an eine (negative) Beschaffenheitsvereinbarung, allgemeiner Haftungsausschluss umfasst auch eine nach öffentlichen Äußerungen zu erwartende Beschaffenheit

Übliche Beschaffenheit

L Urteil vom 11. 11. 2022 – V ZR 213/21, ZfIR 2023, 90: Volle Mängelrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch des Käufers einer Eigentumswohnung, keine Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9 Abs. 2 WEG, Belastung eines Grundstücks mit Schadstoffen als Abweichung von der üblichen Beschaffenheit, jedenfalls bei Vorliegen einer schädliche Bodenveränderung oder einer Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes nach öffentlich-rechtlichen Kriterien, Verschweigen eines bekannten Altlastenverdachts als Arglist auch hinsichtlich der tatsächlichen Belastung

 

§ 437 BGB – Mängelrechte des Käufers

L Urteil vom 14. 2. 2020 – V ZR 11/18: Abgrenzung des Sachkaufs vom Rechtskauf, Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück als Sachkauf, volle Käuferrechte auch beim Kauf eines Miteigentumsanteils, Mängeleinrede, Unvermögen des Käufers bei Mitwirkungsverweigerung des oder der anderen Miteigentümer

L Urteil vom 11. 11. 2022 – V ZR 213/21, ZfIR 2023, 90: Volle Mängelrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch des Käufers einer Eigentumswohnung, keine Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9 Abs. 2 WEG, Belastung eines Grundstücks mit Schadstoffen als Abweichung von der üblichen Beschaffenheit, jedenfalls bei Vorliegen einer schädliche Bodenveränderung oder einer Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes nach öffentlich-rechtlichen Kriterien, Verschweigen eines bekannten Altlastenverdachts als Arglist auch hinsichtlich der tatsächlichen Belastung

 

§ 444 BGB – Haftungsausschluss

Reichweite

L Urteil vom 29. 11. 2006 – VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86: Anforderungen an die Vereinbarung einer Beschaffenheit, Abgrenzung zwischen vereinbarte und garantierte Beschaffenheit, Auslegung eines allgemeinen Haftungsausschlusses

L Urteil vom 22. 4. 2016 – V ZR 23/15, ZfIR 2016, 785: Baujahr als Beschaffenheit eines Gebäudes, eine nach öffentlichen Äußerungen zu erwartende Beschaffenheit ist auch beim Grundstückskauf kraft Gesetzes geschuldet, ein allgemeiner Haftungsausschluss umfasst auch diese

Urteil vom 27. 9. 2017 – VIII ZR 271/16, ZIP 2017, 2153: allgemeiner Haftungsausschluss erfasst auch die nach einer öffentlichen Äußerung zu erwartende Beschaffenheit, Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmerhandeln beim Verbraucherkauf

Urteil vom 25. 1. 2019 – V ZR 38/18, ZfIR 2019, 755: Anforderungen an eine (negative) Beschaffenheitsvereinbarung, allgemeiner Haftungsausschluss umfasst auch eine nach öffentlichen Äußerungen zu erwartende Beschaffenheit

 

Arglist

L Urteil vom 11. 11. 2022 – V ZR 213/21, ZfIR 2023, 90: Volle Mängelrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch des Käufers einer Eigentumswohnung, keine Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 2 WEG, Belastung eines Grundstücks mit Schadstoffen als Abweichung von der üblichen Beschaffenheit, jedenfalls bei Vorliegen einer schädliche Bodenveränderung oder einer Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes nach öffentlich-rechtlichen Kriterien, Verschweigen eines bekannten Altlastenverdachts als Arglist auch hinsichtlich der tatsächlichen Belastung

 

§ 474, § 14 BGB - Verbraucherkauf

Urteil vom 27. 9. 2017 – VIII ZR 271/16, ZIP 2017, 2153: allgemeiner Haftungsausschluss erfasst auch die nach einer öffentlichen Äußerung zu erwartende Beschaffenheit, Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmerhandeln beim Verbraucherkauf

 

§ 9a Abs. 2 WEG – Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

L Urteil vom 11. 11. 2022 – V ZR 213/21, ZfIR 2023, 90: Volle Mängelrechte hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch des Käufers einer Eigentumswohnung, keine Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9 Abs. 2 WEG, Belastung eines Grundstücks mit Schadstoffen als Abweichung von der üblichen Beschaffenheit, jedenfalls bei Vorliegen einer schädliche Bodenveränderung oder einer Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes nach öffentlich-rechtlichen Kriterien, Verschweigen eines bekannten Altlastenverdachts als Arglist auch hinsichtlich der tatsächlichen Belastung

 

III. Ausländische Entscheidungen

 

 

Für Anregungen und Hinweise bin ich dankbar. Schreiben Sie mir eine Mail.

 

 

Berlin, den 27. August 2024