Stiftung Heilige Familie Berlin Lichterfelde
Wer trägt die Stiftung?
Die Stiftung Heilige Familie Berlin
Lichterfelde ist eine von der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin anerkannte
und damit rechtsfähige Stiftung. Stifter ist die katholische Kirchengemeinde
Heilige Familie, Kornmesserstraße 2-3, 12205 Berlin, mit ihren beiden Kirchen Heilige Familie und St. Annen.
Warum gibt es die Stiftung?
Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse
machen auch dem Erzbistum Berlin zu schaffen. Es kann seine Kirchengemeinden
nur noch in immer geringer werdendem Umfang finanziell ausstatten. Deshalb sind
die Kirchengemeinden auf private Zuwendungen angewiesen, um ihre so genannten
technischen Dienste aufrecht erhalten zu können. Entsprechendes gilt für die
Sachkosten. Die Errichtung der Stiftung war die einzige Möglichkeit, das
Gemeindeleben unserer Kirchengemeinde dauerhaft abzusichern.
Wie lautet der Stiftungszweck?
Stiftungszweck ist es, die Gemeindearbeit und
die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen unserer
Gemeinde in den beiden Gemeindeteilen Heilige Familie und St. Annen und unsere Kindertagesstätte St. Annen zu fördern und zu
unterstützen. Dabei will sich die Stiftung zunächst auf Zuwendungen für die
Bezahlung unserer Pfarrsekretärin und unseres Hausmeisters konzentrieren. Wenn
die Stiftung mehr Geld zur Verfügung hat, sollen Zuwendungen für die Bezahlung
eines Organisten und den Unterhalt der Kirchengrundstücke und der darauf
befindlichen Gebäude sowie pastorale Aufgaben hinzukommen.
Wer stellt die Einhaltung des Zwecks sicher?
Mit der dauerhaften Ausgliederung des
überwiegenden Gemeindevermögens an die Stiftung wird dieses zwar
verselbständigt, unterliegt aber weiter einer besonderen Kontrolle. Zum einen
muss der Stiftungsvorstand bei seinen Geschäften den Stiftungszweck
berücksichtigen, wobei er durch den Stiftungsrat unterstützt wird. Letzterer
besteht aus unserem Pfarradministrator Pferrer Wolfgang Lehmann sowie je zwei
Gemeindemitgliedern aus den gemeindeteile Heilige Familie und St. Annen; die
Nachbesetzung erfolgt paritätisch durch den Kirchenvorstand und den
Pfarrgemeinderat. Zum anderen unterliegt die Stiftung einer strengen Aufsicht
durch die Senatsverwaltung für Justiz von Berlin. Diese Stiftungsaufsicht
achtet darauf, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wertbestand erhalten bleibt
und zweckgerecht verwandt wird.
Warum eine Stiftung neben den Fördervereinen der Kirchengemeinde?
In unserer Kirchengemeinde bestehen seit
Jahrzehnten zwei Fördervereine, nämlich der Verein der Freunde der Pfarrei Zur Heiligen Familie
und St. Annen Kirchbauverein, die eine
gleiche Zweckrichtung haben und unsere Kirchengemeinde seit jeher tatkräftig
unterstützen. Im Gegensatz zu einem gemeinnützigen Verein, bei dem die Beiträge
und Spenden zeitnah zu verwenden sind und Rücklagen nur in beschränkten Umfang
zulässig sind, steht bei einer Stiftung ein Stiftungsvermögen dauerhaft zur Verfügung,
dessen Höhe zwar grundsätzlich nicht angetastet werden darf, aus dessen
Erträgen aber die Förderung der Gemeindearbeit ermöglicht wird. Dies hat unter
anderem den wesentlichen Vorteil, dass im Gegensatz zum Verein die Stiftung aus
den absehbaren, kontinuierlichen Erträgen des Stiftungsvermögens längerfristige
Verbindlichkeiten eingehen und so zum Beispiel Beschäftigungsverhältnisse
finanzieren kann.
Wie kann ich die Kirchengemeinde unterstützen?
Sie können die Ziele und Aufgaben unserer Kirchengemeinde
fortan auf zweierlei Weise unterstützen: Möchten Sie sich für einzelne
Projekte, z. B. bestimmte bauliche Maßnahmen, Anschaffung von Instrumenten und
Noten, Konzerte, Ministrantenfahrten oder ähnliche Vorhaben, engagieren, können
Sie wie bisher dem jeweiligen Förderverein spenden. Möchten Sie sich an der
dauerhaften Absicherung der personellen Ausstattung unserer Kirchengemeinde
beteiligen, sollten Sie unsere neue Stiftung unterstützen. Geben Sie dabei
„ZUSTIFTUNG“ an, wird Ihre Zuwendung dem Grundvermögen unserer Stiftung
zugeführt. Sie bleibt auf Dauer im Stiftungsvermögen und dient ihren Zwecken
mit ihrem Ertrag. Vermerken Sie „SPENDE“, wird die Spende für die laufenden
Ausgaben unserer Stiftung, bei Angabe bestimmter Zwecke natürlich nur für diese
verwandt. Bitte vergessen Sie Ihre Adresse nicht, damit wir Ihnen eine
Spendenquittung zusenden können.
Können Zuwendungen an die Stiftung steuerlich berücksichtigt
werden?
Spenden an unsere Stiftung sind bis zur Höhe
von insgesamt jährlich 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben
gem. § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Nr. 5 GewStG bei Gewerbetrieben abzugsfähig.
Für Zustiftungen in den Vermögensstock können zusätzlich innerhalb eines
10-Jahres-Zeitraumes bis zu einer Million Euro steuerlich abgezogen werden. Der
Gesetzgeber wünscht ausdrücklich die Einrichtung von Stiftungen und hat deshalb
die steuerlichen Werte im Dezember 2007 deutlich angehoben.
Für weitere Fragen und Anregungen
stehen wir Ihnen gern persönlich oder auch per E-Mail unter post@Stiftung-Heilige-Familie.de zur
Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Stiftung Heilige Familie
Berlin Lichterfelde
Kornmesserstraße 2-3
12205 Berlin
Tel.: 8334054
Fax: 84311422
Spendenkonto: IBAN: DE13 4006 0265 0033 0691
00
Stand: 1. Januar 2019
(C) Stiftung Heilige Familie 2009-2019